Pöpsel zum A445-Urteil
Pressemitteilung vom 07.10.2026
„Jetzt muss die Ausschreibung so schnell wie möglich kommen“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss der A445 zwischen Werl und Hamm-Rhynern abgewiesen. Damit besteht nach sechs Jahren juristischer Blockade gesichertes Baurecht für das rund acht Kilometer lange Teilstück. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Pöpsel (Kreis Soest):
„Das ist der Tag, auf den Hilbeck seit Jahrzehnten gewartet hat. 25.000 Fahrzeuge am Tag quälen sich durch den Ort, weil acht Kilometer Autobahn fehlen. Heute hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht endlich bestätigt: Die Planung ist rechtmäßig und die Autobahn darf gebaut werden. Das ist eine Entscheidung für die Menschen an der B63 und für die wirtschaftliche Zukunft der gesamten Region zwischen Soest und Hamm.“
Pöpsel sieht nun Autobahn GmbH, Land und Bund in der Pflicht, keine Zeit zu verlieren: „Jedes Jahr Verzögerung ist ein weiteres Jahr Lärm und Lkw-Verkehr mitten durch Hilbeck. Die Ausschreibung muss jetzt so schnell wie möglich auf den Weg. Ich werde das Bundesverkehrsministerium noch diese Woche um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass die Mittel für den Lückenschluss im Haushalt und im Sondervermögen Infrastruktur fest eingeplant sind. Der Bundesverkehrsminister hat die A445 ausdrücklich als vordringlichen Lückenschluss benannt, jetzt geht es um die konkrete Umsetzung.“
Oliver Pöpsel verweist auf die gemeinsame Haltung über Parteigrenzen hinweg: „Mit Werls Bürgermeister Torben Höbrink Hamms Oberbürgermeister Marc Herter und meinem Bundestagskollegen Michael Thews haben wir in den vergangenen Monaten über Partei- und Stadtgrenzen hinweg für dieses Projekt geworben. Diese Einigkeit brauchen wir jetzt auch für die nächsten Schritte, damit aus dem Baurecht möglichst bald eine Baustelle wird.“
Zugleich betont Pöpsel die Verantwortung bei der Umsetzung: „Die Sorgen der Landwirte und der Naturschutzverbände sind natürlich ernst zu nehmen, auch wenn das Gericht ihnen nicht gefolgt ist. Die Ausgleichsmaßnahmen, der Lärmschutz und der Schutz des Trinkwassers müssen so umgesetzt werden, wie sie im Planfeststellungsbeschluss stehen. Und wer Flächen abgibt, braucht faire Lösungen.“
