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9. April 2026

Heizungsgesetz abgeschafft. Eigentümer entscheiden wieder selbst

Pressemitteilung vom 25.02.2026

Heizungsgesetz abgeschafft – Pöpsel: „Der Heizungskeller gehört wieder den Eigentümern"

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Habeck'sches Heizungsgesetz" – wird abgeschafft. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat gestern in Berlin die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Für Oliver Pöpsel, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Kreis Soest, ist das ein zentrales eingelöstes Wahlversprechen – mit konkreten Auswirkungen für die Region.

„Wir haben das Heizungsgesetz abgeschafft – ein zentrales Wahlversprechen und ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Ich bin froh, dass wir gerade im Kreis Soest mit der Neufassung viele Investitionen fördern und auch generieren werden. Die großen Wohnungsbaugesellschaften wie GWL Lippstadt, BWG und KWS Soest sowie Haus & Grund haben mir klar signalisiert, dass sie sehr zufrieden mit dem neuen Gesetz sind – und dass dadurch mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Gleichzeitig sorgt die neue Grüngasquote dafür, dass unsere Biogasanlagen im Kreis Soest eine Zukunftsperspektive haben und wir dieses günstige, klimafreundliche Gas im neuen Heizungsrecht wunderbar nutzen können", sagt Oliver Pöpsel.

„Mit den richtigen Rahmenbedingungen wird es genug grünes Gas geben – und es bleibt für die Verbraucher im Kreis Soest bezahlbar. Genau das ist der Kern dieses neuen Gesetzes: kein Zwang, sondern Verlässlichkeit."

Was sich konkret ändert

Der bisherige Zwang, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden künftig selbst, welche Heizungsart zu ihrem Gebäude passt – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Gas oder Öl. Neu eingeführt wird eine sogenannte „Bio-Treppe": Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Zusätzlich verpflichtet eine moderate Grüngasquote die Gasversorger ab 2028, einen kleinen Anteil Grüngas beizumischen. Die Förderung für den freiwilligen Heizungstausch bleibt bis mindestens 2029 gesichert.

Breite positive Resonanz aus der regionalen Wohnungswirtschaft

Die Neuregelung stößt auf breite Zustimmung – auch aus dem Kreis Soest. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, begrüßt den Kurswechsel ausdrücklich: „Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil. Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben."

Auch die KWS Kreiswohnungssiedlungsgenossenschaft Soest begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich. Kai Schwendrat, hauptamtliches Vorstandsmitglied der KWS, sieht durch die Neuregelung deutlich mehr Spielraum für Investitionen in den regionalen Wohnungsbestand.

Zukunft für Biogasanlagen im Kreis Soest

Ein besonderes Plus für die Region: Die neue Grüngasquote schafft nicht nur Planungssicherheit für Hausbesitzer, sondern gibt auch den Biogasanlagen im Kreis Soest eine klare wirtschaftliche Perspektive. Lokal produziertes Biomethan kann künftig direkt im neuen Heizungsrahmen genutzt werden – ein Beitrag zu regionaler Wertschöpfung und Klimaschutz zugleich.

Das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

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