17. April 2026
Bundestag beschließt schnellere Anerkennung für ausländische Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen
Pressemitteilung vom 17.04.2026
Pöpsel: „Im Kreis Soest wird jeder Arzt gebraucht.“
Berlin/Kreis Soest. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen. Damit werden die bisher oft jahrelangen Verfahren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen aus dem Ausland deutlich vereinfacht und digitalisiert.
„Im Kreis Soest sind über 40 Prozent der Hausärzte älter als 60 Jahre. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe liegt der Versorgungsgrad in Warstein bei nur 91 Prozent, in Geseke sogar bei 82 Prozent. Allein in diesen beiden Regionen leben über 56.000 Menschen, die schon heute nicht ausreichend mit Hausärzten versorgt sind. Und nach einer Studie der Barmer und der Bertelsmann-Stiftung droht vor allem in Lippstadt, Werl und Warstein in den kommenden Jahren eine spürbare Versorgungslücke“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Pöpsel. Auch bei den Kinderärzten ist die Lage angespannt. In Werl musste bereits 2024 eine Kinderarztpraxis mit über 2.000 Patientinnen und Patienten schließen, weil sich kein Nachfolger fand. Die Kinderärzte aus dem Kreis Soest sprachen öffentlich vom „Beginn einer Katastrophe“.
Bundesweit arbeiten bereits über 68.000 Ärzte ohne deutschen Pass in Kliniken und Praxen. Das ist jeder achte berufstätige Mediziner in Deutschland. Ohne ihren Beitrag wäre die Versorgung in vielen Regionen nicht mehr gewährleistet. Bisher mussten ausländische Ärzte aus Nicht-EU-Staaten allerdings ein aufwändiges Anerkennungsverfahren durchlaufen: Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen, eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung abwarten, bei der Gutachten eingeholt und Lehrpläne mit deutschen Standards verglichen werden, und erst danach eine Kenntnisprüfung ablegen. Allein dieser Prozess dauerte teilweise bis zu 22 Monate.
„Diese Wartezeiten können wir uns nicht leisten. Jeder Monat, in dem ein qualifizierter Arzt nicht arbeiten darf, fehlt in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Kreis“ so Pöpsel. Das neue Gesetz bringt eine echte Entbürokratisierung: Die aufwändige Einzelfallprüfung von Dokumenten entfällt künftig als Regelfall. Stattdessen wird die direkte Kenntnisprüfung zum Standard. Sprachprüfungen können früher im Verfahren stattfinden und Anträge sowie Unterlagen können künftig digital eingereicht und zwischen Behörden elektronisch ausgetauscht werden. Wichtig ist: Die fachlichen Anforderungen an die Qualifikation bleiben unverändert hoch. Jeder Arzt, der in Deutschland tätig wird, muss weiterhin dieselbe Prüfung bestehen. Es ändert sich nicht das Niveau, sondern der Weg dorthin. Die Patientensicherheit bleibt damit vollständig gewahrt und die Versorgungsqualität wird nicht geschmälert.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden und soll am 1. November 2026 in Kraft treten.
